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   VGH Bayern, 17.03.2010 - 19 C 09.2583   

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https://dejure.org/2010,71546
VGH Bayern, 17.03.2010 - 19 C 09.2583 (https://dejure.org/2010,71546)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.03.2010 - 19 C 09.2583 (https://dejure.org/2010,71546)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. März 2010 - 19 C 09.2583 (https://dejure.org/2010,71546)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Auflagen zur Duldung; Verpflichtung zur Wohnsitznahme; Erforderlichkeit der Beschränkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Niedersachsen, 23.11.2012 - 8 LA 149/12

    Anspruch auf Streichung der zu einer Duldung erteilten Wohnsitzauflage

    Dies umfasst die Befugnis zur Anordnung der Verpflichtung des Ausländers, in einer bestimmten Gemeinde oder in einer bestimmten Unterkunft zu wohnen (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 17.3.2010 - 19 C 09.2583 -, juris Rn. 11; GK-AufenthG, a.a.O., § 61 Rn. 44; Nr. 61.1.2 AVwV AufenthG).
  • OVG Niedersachsen, 06.12.2010 - 8 PA 257/10

    Zu den Voraussetzungen für die Anordnung der Wohnsitznahme in einer

    Dies umfasst die Befugnis zur Anordnung der Verpflichtung des Ausländers, in einer bestimmten Gemeinde oder in einer bestimmten Unterkunft zu wohnen (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 17.3.2010 - 19 C 09.2583 -, juris Rn. 11; GK-AufenthG, Stand: September 2010, § 61 Rn. 37; Nr. 61.1.2 AVwV AufenthG).

    Diese - die frühere Rechtslage - betreffende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 19.3.1996 - 1 C 34.93 -, BVerwGE 100, 335, 340 ff.; Urt. v. 15.12.1981 - 1 C 145.80 -, BVerwGE 64, 285, 288 m.w.N.) ist im Grundsatz nach wie vor gültig (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 17.3.2010 - 19 C 09.2583 -, juris Rn. 12; GK-AufenthG, a.a.O., § 61 Rn. 35.1.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Juni 2010, AufenthG, § 61 Rn. 12 jeweils m.w.N.).

  • VGH Bayern, 31.05.2021 - 19 CS 20.261

    Mangelnde Mitwirkung bei der Identitätsfeststellung

    Sie müssen aufenthaltsrechtlich erheblichen Zwecken dienen und in diesem Sinne sachgerecht sein und müssen die verfassungsrechtlichen Vorgaben wahren, was insbesondere dann nicht mehr der Fall wäre, wenn sie in erster Linie Sanktionscharakter hätten und sich vornehmlich als schikanös darstellen würden (vgl. BayVGH, B.v. 17.3.2010 - 19 C 09.2583 - juris Rn. 12; B.v. 3.6.2014 - 10 C 13.396 - juris Rn. 9).
  • VG Augsburg, 08.11.2021 - Au 9 S 21.2170

    Erfolgloses vorläufiges Rechtsschutzverfahren gegen Wohnsitzauflage eines mit

    Sie müssen aufenthaltsrechtlich erheblichen Gründen dienen und in diesem Sinne sachgerecht sein und müssen die verfassungsrechtlichen Vorgaben wahren, was insbesondere dann nicht mehr der Fall wäre, wenn sie in erster Linie Sanktionscharakter hätten und sich vornehmlich als schikanös darstellen würden (vgl. BayVGH, B.v. 31.5.2021 - 19 CS 20.261 - juris Rn. 7; B.v. 3.6.2014 - 10 C 13.396 - juris Rn. 9; B.v. 17.3.2010 - 19 C 09.2583 - juris Rn. 12).
  • VG Schleswig, 28.10.2021 - 1 B 114/21
    Die nach § 61 Abs. 1e AufenthG bestehende Befugnis zur Erteilung von Auflagen zur Sicherung und Durchsetzung der vollziehbaren Ausreisepflicht bei unmittelbar bevorstehenden konkreten Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung umfasst allgemein die Befugnis zur Anordnung der Verpflichtung, in einer bestimmten Gemeinde oder in einer bestimmten Unterkunft zu wohnen (vgl. VGH München, Beschluss vom 17. März 2010 - 19 C 09.2583 - juris, Rn.8; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 8 PA 257/10 -, juris).
  • VG Ansbach, 18.11.2010 - AN 5 K 09.02431

    Prozesskostenhilfe; Eignung für den Feuerwehrdienst; Wegfall dieser Eignung;

    Die Klage hat daher im für den Prozesskostenhilfeantrag maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife (vgl. hierzu: BayVGH, Beschluss vom 17.3.2010, 19 C 09.2583) hinreichende Erfolgsaussicht.
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